Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – CrossFit Horde
1. Vertragspartner und Geltungsbereich
Vertragspartner ist die Schmidt & Co. Fitness UG (haftungsbeschränkt), Betreiber von CrossFit Horde, Oderstraße 23–25, 14513 Teltow, nachfolgend „Studio“. Diese AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Studio und seinen Mitgliedern.
Art, Umfang, Preis und Laufzeit der gebuchten Leistung ergeben sich aus dem jeweils bei Vertragsschluss ausgewählten Tarif bzw. Angebot.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
2. Vertragsschluss und Mitgliederverwaltung
Der Vertrag kommt mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Annahme durch das Studio zustande.
Vor Abschluss des Vertrags erhält das Mitglied die Möglichkeit, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen und ihrer Geltung zuzustimmen.
Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen, insbesondere der E-Mail-Adresse, Anschrift oder Zahlungsdaten, unverzüglich mitzuteilen.
Das Studio nutzt PushPress als externes System für Mitgliederverwaltung, Vertragsabwicklung, Kursbuchung und Zahlungsverwaltung. Das Mitglied erhält hierfür einen persönlichen Zugang. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Das Studio bietet Training im Bereich funktionelles Training, insbesondere CrossFit, HYROX sowie ergänzende Trainings- und Kursformate an.
Je nach gewähltem Mitgliedschaftsmodell können insbesondere Gruppenkurse, Open Gym und weitere Trainingsangebote genutzt werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gebuchten Tarif.
Mitgliedschaften, Mehrfachkarten und Trainingskontingente sind personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar.
Es gelten die jeweils aktuell über PushPress, die Website oder im Studio kommunizierten Öffnungs-, Kurs- und Trainingszeiten.
Kostenpflichtige Workshops, Seminare, Events, Personal Training oder sonstige Sonderangebote sind nicht automatisch Bestandteil einer Mitgliedschaft, sofern dies beim jeweiligen Tarif nicht ausdrücklich angegeben ist.
4. Vertragslaufzeit und Vertragsende
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der beim Vertragsschluss vereinbarten Laufzeit.
Mitgliedschaften mit einer festen Vertragslaufzeit, insbesondere mit einer Laufzeit von 1, 6 oder 12 Monaten, enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.
Möchte das Mitglied nach Ablauf der Vertragslaufzeit weiterhin bei CrossFit Horde trainieren, ist der Abschluss einer neuen Mitgliedschaft erforderlich. Für diese gelten die zum Zeitpunkt des Neuabschlusses angebotenen Tarife, Preise und Vertragsbedingungen.
Unbefristete oder ausdrücklich monatlich kündbare Mitgliedschaften laufen bis zu ihrer wirksamen Kündigung weiter. Die hierfür geltende Kündigungsfrist ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif bzw. den bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigungen bedürfen mindestens der Textform, beispielsweise per E-Mail.
5. Mehrfachkarten, Drop-ins und Probemonat
Mehrfachkarten berechtigen zur Nutzung der jeweils angegebenen Anzahl an Trainingseinheiten innerhalb der beim Kauf angegebenen Gültigkeitsdauer.
Nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer genutzte Einheiten verfallen mit Ablauf der Gültigkeitsdauer. Eine Auszahlung nicht genutzter Einheiten erfolgt nicht, soweit keine gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
Mehrfachkarten und Drop-ins sind personengebunden und nicht übertragbar.
Der Probemonat läuft für den beim Kauf angegebenen Zeitraum und endet anschließend automatisch. Er verlängert sich nicht automatisch in eine reguläre Mitgliedschaft.
Drop-ins und sonstige Einzelbuchungen enden mit Inanspruchnahme der gebuchten Leistung bzw. mit Ablauf ihrer angegebenen Gültigkeitsdauer.
Drop-in-Teilnehmer, die ohne vorherige Teilnahme an den Fundamentals an regulären CrossFit-Kursen teilnehmen möchten, müssen über ausreichende CrossFit-Erfahrung verfügen. Das Studio kann die Teilnahme im Einzelfall von einer vorherigen Rücksprache mit einem Coach abhängig machen.
6. Teilnahmevoraussetzungen und Fundamentals
Um eine sichere Teilnahme am Kursangebot zu gewährleisten, kann für Neumitglieder die Teilnahme an den angebotenen Fundamentals bzw. einem vergleichbaren Einsteigerangebot Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten Kursen sein.
Mitglieder, die bereits über ausreichende CrossFit-Erfahrung verfügen, können nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung eines Coaches von dieser Voraussetzung befreit werden.
Das Studio behält sich vor, die Teilnahme an bestimmten Trainingsformaten von ausreichenden technischen Kenntnissen und Fähigkeiten abhängig zu machen, soweit dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
7. Mitgliedschaftsmodelle und Trainingskontingente
Das Studio bietet unterschiedliche Mitgliedschaftsmodelle mit unterschiedlichen Laufzeiten, Preisen und Trainingskontingenten an. Maßgeblich sind die beim Vertragsschluss ausgewiesenen Konditionen des jeweiligen Tarifs.
Bei Mitgliedschaften mit einer begrenzten Anzahl an Trainingseinheiten pro Abrechnungszeitraum können ausschließlich die für diesen Zeitraum vorgesehenen Einheiten genutzt werden. Nicht genutzte Einheiten verfallen grundsätzlich mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und werden nicht in den folgenden Zeitraum übertragen, sofern beim jeweiligen Tarif nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Alle Modelle und Infos sind unter folgendem Link zu finden:
https://www.crossfithorde.de/preise.
8. Mitgliedschaftswechsel
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit nach Rücksprache im laufenden Abrechnungsmonats möglich. Die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt durch das Upgrade unverändert. Es beginnt keine neue Mindestvertragslaufzeit.
Ein Downgrade auf ein niedrigeres Mitgliedschaftsmodell ist ausschließlich zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Für die Zeit nach einem Wechsel gelten die Leistungen und der Beitrag des neu gewählten Mitgliedschaftsmodells.
9. Ruhezeiten und Stilllegung
Eine laufende Mitgliedschaft kann nach vorheriger Abstimmung mit dem Studio für volle Monate pausiert werden, insbesondere bei längerer Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub oder beruflicher Abwesenheit.
Der Antrag ist grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Beginn der gewünschten Pausierung in Textform einzureichen. Bei unvorhersehbarer Krankheit kann der Antrag auch nach Eintritt der Erkrankung gestellt werden.
Während einer genehmigten Pause ruht der Beitragseinzug. Die vereinbarte Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Pause.Ein Anspruch auf eine freiwillige Pause aus privaten Gründen, insbesondere aufgrund von Urlaub, Zeitmangel oder beruflicher Abwesenheit, besteht nicht. Über entsprechende Anfragen entscheidet das Studio im Einzelfall.
Gesetzliche Rechte des Mitglieds, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
10. Kursbuchung und Stornierung
Kurse und Open-Gym-Zeiten, für die eine Buchung vorgesehen ist, müssen über PushPress vorab reserviert werden.
Eine Stornierung ist grundsätzlich bis spätestens vier Stunden vor Kursbeginn möglich. Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen kann die gebuchte Einheit als wahrgenommen gewertet bzw. vom vorhandenen Trainingskontingent abgezogen werden.
Wird ein gebuchter Kurs durch das Studio abgesagt, wird eine hierfür bereits abgezogene Trainingseinheit dem Trainingskontingent wieder gutgeschrieben.
Bei wiederholtem Nichterscheinen oder wiederholten kurzfristigen Absagen behält sich das Studio vor, das Mitglied zu kontaktieren und angemessene organisatorische Maßnahmen zu treffen, um eine faire Nutzung der begrenzten Kursplätze sicherzustellen.
11. Kursangebot, Öffnungszeiten und Schließzeiten
Das Studio behält sich vor, Kurspläne, Öffnungszeiten, Coaches und Trainingsinhalte aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen in angemessenem Umfang anzupassen.
Kurse können insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit eines Coaches oder anderen kurzfristigen betrieblichen Gründen abgesagt oder zusammengelegt werden. Soweit möglich, werden die Mitglieder rechtzeitig über Änderungen informiert.
Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Kurses durch einen bestimmten Coach.An gesetzlichen Feiertagen sowie aufgrund angemessener Betriebsferien, notwendiger Wartungs-, Instandhaltungs-, Reinigungs-, Renovierungsmaßnahmen oder vergleichbarer betrieblicher Erfordernisse kann das Studio vorübergehend geschlossen oder das Kursangebot eingeschränkt werden.
Angemessene vorübergehende Einschränkungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -minderung, soweit die vertraglich geschuldete Gesamtleistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bei einer wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben unberührt.
12. Open Gym
Im Open Gym findet grundsätzlich kein angeleitetes Gruppentraining statt. Das Training erfolgt eigenverantwortlich.
Das Mitglied verpflichtet sich, ausschließlich Übungen und Geräte zu nutzen, deren sichere Verwendung ihm bekannt ist, und sämtliche Sicherheits-, Haus- und Equipmentregeln des Studios einzuhalten.
Anweisungen der Coaches und Mitarbeiter sind auch während des Open Gyms zu beachten.
13. Kids und Teens
Bei Verträgen über Kids- oder Teens-Angebote wird der Vertrag durch einen gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Teilnehmers geschlossen. Das im Vertrag angegebene minderjährige Kind ist zur Nutzung der gebuchten Trainingsleistungen berechtigt.
Kids- und Teens-Angebote berechtigen ausschließlich zur Nutzung der jeweils für die entsprechende Altersgruppe vorgesehenen Trainingsangebote, sofern beim gebuchten Tarif nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Außerhalb ausdrücklich gebuchter und betreuter Kids- oder Teens-Kurse liegt die Aufsichtspflicht für mitgebrachte Kinder bei den jeweiligen Erziehungsberechtigten bzw. Begleitpersonen.
Eltern und Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass sich mitgebrachte Kinder ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen aufhalten und weder sich selbst noch andere Personen gefährden.
Während ausdrücklich angebotener und gebuchter Kids- und Teens-Kurse übernimmt das Studio die Aufsicht für die Dauer des jeweiligen Kurses im Rahmen der vereinbarten Leistung.
14. Rabatte
Studierende, Auszubildende oder Senioren.Voraussetzungen, Höhe und Dauer des jeweiligen Rabatts ergeben sich aus dem beim Vertragsschluss angebotenen Tarif.
Soweit ein Rabatt an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft ist, ist die entsprechende Berechtigung auf Verlangen nachzuweisen.
Entfallen die Voraussetzungen für einen gewährten Rabatt, ist das Studio darüber unverzüglich zu informieren.
15. Beiträge und Zahlungsabwicklung
Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gebuchten Tarif und ist zu den dort vereinbarten Fälligkeiten im Voraus zu entrichten.
Die Zahlungsabwicklung kann über den Zahlungsdienstleister Stripe erfolgen. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift erteilt der Kontoinhaber im Rahmen des elektronischen Zahlungsvorgangs das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat.
Das Mitglied ist verpflichtet, die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt anzugeben und Änderungen seiner Zahlungsdaten rechtzeitig mitzuteilen.
Das Mitglied hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
Bei einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift können die dem Studio tatsächlich entstandenen Rücklastschriftkosten dem Mitglied in Rechnung gestellt werden.
Befindet sich das Mitglied mit fälligen Zahlungen in Verzug, kann das Studio nach vorheriger Mahnung den Zugang zu Kursen und weiteren Leistungen vorübergehend sperren. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
16. Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung
Das Mitglied ist verpflichtet, das Studio bzw. den jeweiligen Coach vor Trainingsbeginn über gesundheitliche Beschwerden, Verletzungen oder sonstige Einschränkungen zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung des Trainings relevant sind.
Bei gesundheitlichen Zweifeln wird empfohlen, vor Trainingsbeginn ärztlich abklären zu lassen, ob und in welchem Umfang sportliches Training möglich ist.
Das Mitglied verpflichtet sich, die Anweisungen der Coaches zu beachten und Übungen entsprechend der eigenen Leistungsfähigkeit auszuführen.
Das Studio und die Coaches sind berechtigt, Übungen anzupassen oder die Teilnahme an einzelnen Übungen bzw. Trainingseinheiten aus Sicherheitsgründen abzulehnen, wenn nach ihrer Einschätzung eine konkrete Gefahr für das Mitglied oder andere Teilnehmer besteht.
17. Verhalten, Hausordnung und Equipment
Die Mitglieder verpflichten sich zu einem respektvollen Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, Coaches, Mitarbeitern und Gästen.
Den aus Sicherheits- oder Organisationsgründen erteilten Anweisungen des Studio-Teams ist Folge zu leisten.
Die Hausordnung sowie die im Studio kommunizierten Sicherheits- und Equipmentregeln sind Bestandteil der Nutzungsbedingungen.Trainingsgeräte und sonstiges Studioequipment sind sachgerecht zu verwenden, nach der Nutzung entsprechend den Vorgaben zu reinigen und an den vorgesehenen Platz zurückzubringen.
Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung, Sicherheitsregeln oder diese AGB kann das Studio nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen geeignete Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Kündigung ergreifen.
18. Haftung
Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für sonstige Schäden haftet das Studio unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
Die gesetzlichen Haftungsbestimmungen bleiben im Übrigen unberührt.Für persönliche Gegenstände der Mitglieder übernimmt das Studio keine Verwahrungspflicht. Eine Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
19. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen des Trainingsbetriebs, von Kursen, Events und Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen erstellt werden.
Mit Abschluss des Vertrags erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, auf denen es erkennbar abgebildet ist, von CrossFit Horde für die Website, Social Media, Newsletter sowie sonstige Kommunikations- und Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Das Mitglied kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf kann insbesondere per E-Mail oder direkt gegenüber dem Studio erklärt werden. Aus dem Widerruf entstehen dem Mitglied keine Nachteile für die Mitgliedschaft oder die Teilnahme am Trainingsbetrieb.
Für Foto- und Videoaufnahmen minderjähriger Teilnehmer ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
20. Gutscheine und Aktionscodes
CrossFit Horde kann Geschenkgutscheine sowie Aktions- und Rabattgutscheine anbieten.
Geschenkgutscheine können für die jeweils vorgesehenen Leistungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Aktions- und Rabattgutscheine gelten nur im jeweils angegebenen Zeitraum und zu den kommunizierten Bedingungen. Eine nachträgliche Anrechnung sowie die Kombination mehrerer Aktionscodes ist grundsätzlich ausgeschlossen.
21. Datenschutz
Das Studio verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu eingesetzten Dienstleistern und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von CrossFit Horde.
22. Widerrufsrecht
Ist das Mitglied Verbraucher im Sinne des § 13 BGB und wurde der Vertrag im Fernabsatz, insbesondere online, oder außerhalb der Geschäftsräume des Studios geschlossen, besteht im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht.
Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab Vertragsschluss.
Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, dessen Ausübung und den Rechtsfolgen ergeben sich aus der beim Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellten Widerrufsbelehrung.
Verlangt das Mitglied ausdrücklich, dass das Studio bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt, gelten im Falle eines Widerrufs die gesetzlichen Bestimmungen über einen gegebenenfalls zu leistenden Wertersatz.
23. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB gelten grundsätzlich nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der jeweiligen neuen Fassung abgeschlossen werden.
Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen weiter, soweit nicht mit dem Mitglied wirksam etwas Abweichendes vereinbart wird oder eine Änderung aufgrund gesetzlicher Vorschriften zulässig ist.
24. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026